Garantiezins bei Lebensversicherungen - Risikoschutz oder Lockvogel?

Mit dem Begriff Garantiezins Lebensversicherung wird häufig um Neukunden bei Kapitallebensversicherungen geworben. Je höher die Garantieverzinsung, umso höher der Anreiz für den Kunden zum Abschluß einer Versicherung.

Dabei handelt es sich aber um den sog. Höchstrechnungszins, der als Sicherheit gegen Insolvenz der Versicherungsunternehmen und damit als Schutz der Versicherten gedacht ist.
Es soll also ausgeschlossen werden, daß Versicherer versuchen im Wettbewerb um Kunden durch zu hohe und damit zu riskante Zinsen günstigere Angebote oder höhere Leistungen zu versprechen.

Das Finanzministerium hatte den Höchstrechnungszins von 2,25 auf 1,75% gesenkt für Neuabschlüsse ab 1.1.2012.
Grund sind die niedrigen Zinsen am Markt. Über 80 Prozent der über 700 Milliarden Euro, die Lebensversicherer für ihre Kunden angelegt haben stecken in festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen usw. und deren Renditen sind seit Jahren sehr nieder.

Wer legt den Höchstrechnungszins fest?

Dieser Zinsatz für Kapitallebensversicherungen wird gemeinsam von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesfinanzdienstaufsicht (BaFin) vorgeschlagen und vom Finanzministerium durch Verordnung endgültig festgelegt.
Die Höhe richtet sich nach der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen und darf höchstens 60 Prozent dieser Rendite betragen.
Aktuell liegt also der Höchstrechnungszins für Neuabschlüsse von Kapitallebensversicherungen bei 1,75 Prozent.

Dieser Zins bezieht sich aber nicht auf den gesamten Versicherungsbeitrag, sondern nur auf den sog. Sparanteil. Das ist der Teil des Beitrages, der übrig bleibt, nachdem Abschlußkosten, Kosten für den Versicherungsschutz und Verwaltungskosten abgezogen wurden.

Diese Kosten und die Höhe des Sparanteils werden dem Versicherten nicht einzeln ausgewiesen - der Sparer tappt hier im Dunkeln.
Also doch Lockvogelangebot oder gar Mogelpackung?

Zielkonflikt vorprogrammiert

Hier trifft Verbraucherschutz auf Marketinginteressen. Das zeigte der letzte Streit zwischen Versicherern und Finanzministerium.
Die Versicherer hielten die vom Finanzministerium angestrebte Absenkung des Garantiezinses auf 1,75 Prozent nicht erforderlich. Das teilte ihr Verband, die Deutsche Aktuarvereinigung mit.

Dagegen sprach: Die Überschußbeteiligung sank laufend bei Altverträgen. Sollten Neuverträge auf Kosten von Altverträgen attraktiver gemacht werden?

Anfang Dezember 2010 hatte der Versicherungskonzern Allianz seine Überschußbeteiligung unter Verweis auf die historisch niedrigen Zinsen für neu angelegtes Geld erneut gekürzt.

Was ist nun richtig?

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft brachte es auf den Punkt: Sozialpoitisch gewünschte Garantieprodukte würden für die Kunden unattraktiver gemacht.
Der Kompromis: Seit Januar 2012 dürfen höchstens noch 1,75 Prozent bei Neuvertägen garantiert werden.

Also hat doch mal der Verbraucherschutz gesiegt!

Was hilft den Versicherten ein Versprechen von heute, das in 20 oder mehr Jahren nicht oder nur auf Kosten der Überschussbeteiligung eingehalten werden kann?

Hier kann ein Versicherungsvergleich Licht ins Dunkel bringen.

Lebensversicherungen ohne Garantiezins braucht niemand.

Die ERGO Versicherung und nun auch die Allianz haben auf die Realität niederer Zinsen reagiert und präsentieren Produkte, bei denen es keinen Garantiezins mehr gibt. Dafür wird aber eine höhere Überschußbeteiligung von 0,3 Prozent in Aussich gestellt.
Damit wird die Kapitallebensversicherung aber nicht sinnvoller!

Fazit

Liebe Verbraucher, die Senkung der Garantieverzinsung tut nur den Versicherungen weh - sie verkaufen dann weniger Versicherungen.
Ihnen braucht die Zinssenkung nicht weh zu tun, denn sie gilt nur bei Neuabschlüssen von nutzlose Versicherungen , wie es Kapitallebensversicherungen eben sind.

Sie werden sich doch nicht selber wehtun wollen und heute noch in solche unnötigen Versicherungen investieren?!

Altverträge sind durch den Höchstrechnungszins aber indirekt betroffen. Wird er nicht entsprechend den Zinsen am Markt gesenkt, geht das zu Lasten der Überschußbeteiligung von Altverträgen.

Laut einer Umfrage hat ein Großteil der Versicherer die Überschußbeteiligung für die Kunden für 2011 um bis zu 0,4 Prozent gesenkt. Und das wird den Versicherten sehr weht tun!

Die Änderung des Höchstrechnungszinses braucht Sie also nicht zu ängstigen.
Es ist aber interessant zu verfolgen, ob Verbraucherschutz oder wieder Marketinginteressen siegen.

Für Sie entscheidend sind wichtige Altersvorsorge Versicherungen , auf die Sie sich konzentrieren sollten.

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