Unser Rechtssystem schützt also die Versicherungen - wer aber schützt die Versicherten?
Quo vadis - Kapitallebensversicherung?
Und nun droht die Gefahr, dass die Versicherer den Garantiezins nicht mehr erwirtschaften können.
Erst Anfang November 2012 entlastete die Bundesregierung die Unternehmen zumindest teilweise von der Pflicht, ihre Bewertungsreserven an die Versicherten auszuschütten. Die Kunden müssen deshalb in Zukunft mit sinkenden Überschussbeteiligungen rechnen.
Und nun im Sommer 2014 hat die Bundesregierung im Hau-Ruck-Verfahren ein Gesetz verabschiedet, das die Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven beschneidet.
Die Petition "Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden" hat leider bis heute nichts bewirkt.
Weitere Aktionen der Versicherer zum Schaden der Versicherten
Verschiedenen Versicherer bieten deshalb flexible Verzinsung statt Garantiezins an, um wieder Kunden zu gewinnen.
Die ERGO Versicherung gefolgt von der Allianz bietet nun Produkte ohne Garantiezins an. Dafür stellt die Allianz eine um 0,3 Prozent höhere Überschußbeteiligung in Aussicht. Das macht die Produkte aber nicht wirklich besser.
Es geht aber noch weiter: Es gibt Hinweise, dass Umdeckungsaktionen vorgenommen werden sollen. Umdeckung bedeutet nichts anderes, als den vorhandenen Vertrag bei einem "unsicheren Versicherer" zu kündigen und bei einem "sicheren Versicherer" neu zu versichern. Davor warnt der Bund der Versicherten e.V. nachdrücklich!
Die Nachteile für den Versicherten:
1. Stornokosten werden fällig
2. Abschlusskosten fallen neu an
3. Steuerprivilegien können verloren gehen
4. Bei Neuverträgen ist die Garantieverzinsung bedeutend niedriger - z.Zt. 1,75 Prozent - weit unter der Inflationsrate.
Umdeckung bringt dem Versicherten nichts. Den Profit macht wiederum die Versicherungswirtschaft!
Also: Qou vadis Kapitallebensversicherung? Die Antwort: Die Umverteilung von arm zu reich geht weiter.
Durch die Umlagefinanzierung kann dies bei der gesetzlichen
Deutsche Rentenversicherung
nicht passieren!
Ein weiterer Grund sich von nutzlose Versicherungen zu trennen!
Die durch die Kündigung freiwerdenden Beiträge können Sie viel effektiver in sichere
Geldanlageformen
investieren.
Nutzlose Risikoversicherungen sind
- Glasbruchversicherung
- Elektrogeräteversicherung
- Handyversicherung
- Fahrradversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Reisegepäckversicherung
- "Reisepakete"
- Sterbeversicherung
- häufig auch Restschuldversicherungen
und Zusatzpolicen für Kassenpatienten wie
- Krankenhaustagegeld-Versicherungen
- Zahnzusatzversicherungen
- Ergänzungspakete für Heilpraktikerleistungen
- usw.
Hier werden von der Versicherungswirtschaft immer neue überflüssige Versicherungen "erfunden".
Alle diese Versicherungen haben eines gemeinsam:
- Sie versichern Ereignisse, die für den Versicherten nicht Existenz bedrohend sind.
- Sie sind mit Auflagen belegt, deren Einhaltung der Versicherte im Schadensfall nur schwer nachweisen kann - somit muß die Versicherung nicht zahlen.
- Sie sind im Verhältnis der möglichen Schadenshöhe viel zu teuer.
Nutzlose Kapitalversicherungen
Jegliche Art von Kapitalversicherung gehört zu nutzlose Versicherungen.
Bei Vertragskündigung zeigen sich oft erst die gravierenden Nachteile dieser Versicherungsart.
Oft besteht nach der Kündigung der Versicherungen in den ersten Jahren noch gar kein
Rueckkaufswert
, da die gesamten eingezahlten Beiträge vom Versicherer als Abschlusskosten und Vermittlerprovision vereinnahmt wurden.
Seit dem 20.11.2009 gibt es jedoch einen Lichtblick für die Versicherten. Die Richter des Landgerichtes Hamburg haben mit ihrem Urteil vom 20.11.2009 Klauseln im Kleingedruckten in den Versicherungsbedingungen für intransparent und damit für unwirksam erklärt. Die Klauseln betreffen Rückkaufswert, Abschluss- und Stornogebühren.
Am 27. Juli 2010 hatten die Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Lebensversicherer bestätigt.
Wichtig ist jetzt, dass die Versicherten Ihre Ansprüche anmelden, denn freiwillig zahlen die Versicherungen nicht!
Am 07.01.2013 schrieb die "Die Welt" zu diesem Thema
Ein Brief kann Gold wert sein
.
Noch besser ist es aber, professionelle anwltlich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist z.B. mit dem LV-DOKTOR der
proconcept.ag
möglich.
Sie erkennen viele nutzlose Versicherungen immer daran, dass bei irgendeinem Versicherungsschutz ein Sparvorgang angehängt ist.
Das Problem
Der Versicherte erfährt nicht, wie seine Beiträge verwendet werden. Er weiß nicht:
- Wieviel von den Beiträgen für den Todesfallschutz verwendet werden,
- wieviel Geld wirklich angelegt wird, der Sparanteil,
- wie hoch die Verwaltungskosten sind.
Auch die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht sicher.
Beispiele für Kapitalversicherungen sind:
- Kapitallebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Aussteuerversicherung
- Ausbildungsversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Vermögensbildende und fondsgebundene Lebensversicherung
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
- und viele mehr.
Kapitalversicherungen gibt es auch unter vielen "Decknamen". Diese Tricks zielen aber nicht auf die Deckung von wichtigem Versicherungsbedarf, sondern auf den Verkauf von teuren, unnötigen Kapitalversicherungen.
Selbst namhafte Wirtschaftszeitungen betiteln die Kapitallebensversicherung als "Auslaufmodell".
Auch die Stiftung Warentest kommt in ihrer Januar-Ausgabe 2013 in einer Analyse zu dem Ergebnis "ein Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung ist nicht mehr attraktiv".
Es sind für Sie unnötige, nutzlose Versicherungen. Wenn Sie diese kündigen, sparen Sie 100 % der Beiträge.
Aber Vorsicht!
Verschiedene Versicherungen versuchen mit sog. Einmalgeschäften - Lebensversicherungsverträge, bei denen die Kunden einmalig höhere Summen anlegen - mit interessanten Zinsen und der Option, jederzeit
ohne Verluste ihr Geld zurück zu bekommen, die Kapitallebensversicherung am Leben zu erhalten.
Die Fragen, die sich dabei stellen sind:
- Woher kommen diese attraktiven Konditionen?
- Wer zahlt die Kosten für die Verwaltung dieser Verträge?
- Haben die Altkunden, die jeden Monat pünktlich ihren Beitrag zahlen, das Nachsehen?
Da zunehmend Kritik aus den eigenen Reihen der Versicherer und auch von der Bafin kommt, ist zu vermuten, dass diese Verträge indirekt durch die Altkunden subventioniert werden und ein weiterer Grund für das Sinken der Rückkaufswerte sein könnten.
Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen dies hat, werden die Aufsichtsbehörden zu entscheiden haben.
Also lassen Sie auch von solchen Angeboten die Finger - man weiß nicht, was mit der Zeit daraus entsteht!
Nutzlose Versicherungen kündigen
Bei der
Kuendigung Versicherung
müssen Sie
verschiedene Punkte berücksichtigen.
Für den Fall, dass Sie sich schon von Ihrer Kapitalversicherung getrennt haben, können Sie nachträglich diese Verträge anfechten und einen bis zu 17 Prozent höheren
Rueckkaufswert
erwirken.
Bei der
Beitragsfreistellung
der Kapitallebensversicherung sparen Sie zwar die Beiträge. Die Verwaltungskosten schmälern aber laufend Ihr Vertragsguthaben und die Erträge.
Wenn Sie die Kapital
Versicherungen verkaufen
, erhalten Sie einen nur um 1 bis 3 Prozent höheren Rückkaufswert.
Beachten Sie immer das Prinzip: Risikoschutz und Geldanlage immer trennen!
Den reinen Risikoschutz zur Lebensversicherung erhalten Sie mit einer
Risiko-Lebensversicherung
zum Preis von 5 % einer Kapitallebensversicherung mit gleicher Versicherungssumme.
Vergessen Sie dabei aber nicht Ihren Bedarf an den lebenswichtigen
Altersvorsorge Versicherungen
.
Die ersparten Versicherungsbeiträge können Sie dann in eine Sparanlage mit festem Zinssatz und einen
ETF
(Indexfond) mit breiter Streung anlegen. "Wird das Geld richtig aufgeteilt und lange genung angelegt, sind Verluste praktisch ausgeschlossen", so Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Der wesentliche Unterschied zur Versicherung: Sie müssen sich selbst um ihr Geld kümmern.
Diese Mühe sollte es Ihnen aber wert sein. Denken Sie nur daran, mit welcher Mühe Sie es verdienen mussten.
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