Mit einem Realkredit finanzielle Engpässe meistern und Zinsen sparen

Unter einem Realkredit versteht man einen Kredit, der durch Grundpfandrechte - Hypothek oder Grundschuld - gesichert ist.
Die Beleihungsgrenze darf nur bis zu 60% des Beleihungswertes oder 50% des Verkehrswertes der Immobilie betragen.

Da bei dieser Kreditform die Immobilie dem Kreditgeber als Sicherheit dient, ist der Kredit günstiger und leichter als z.B ein Ratenkredit zu bekommen.

Wichtige Vorraussetzungen

Diese Kreditform ist auf gewerbliche und wohnliche Immobilien begrenzt. Die aufsichtsrechtlichen Bedingungen nach § 20a KWG müssen erfüllt sein:

  • Das Grundpfandrecht muß rechtlich durchsetzbar sein und in angemessener Zeit umgesetzt werden können.
  • Die Immobilie muß von einem unabhängigen Sachverständigen zum Beleihungs- oder Marktwert bewertet und dies dokumentiert sein.

  • Der Wert der Immobilie muß regelmäßig überwacht und überprüft werden. Gewerbeimmobilien mindestens jährlich, Wohnimmobilien mindestens alle 3 Jahre.
  • Die beliehene Immobilie muß gegen Schäden angemessen versichert sein.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, steht einer Kreditvergabe nichts mehr im Wege.

Alternativen

Falls diese Kreditform nicht in Frage kommt, gibt es die Alternative die Lebensversicherung beleihen . Das gilt nur für Kapitallebensversicherungen. Die Risikolebensversicherung ist davon ausgeschlossen, da sie keinen Sparanteil aufweist.

Besitzer von Haus- oder Wohneigentum haben die Möglichkeit mit einer Immobilienrente im Alter ihr Einkommen zu verbessern. Man spricht dann auch von einer Umkehrhypothek.

Fazit

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Ratenkredit oder den sündhaft teuren Dispokredit umzuschulden oder sogar von Anfang an zu vermeiden - die Mühe kann sich lohnen.

Schwieriger wird es da schon bei den Hypothekenzinsen . Da es sich hier aber meist um große Summen und lange Laufzeiten handelt, kann viel verloren - aber auch viel gewonnen werden.

Hinweis: Alle Aussagen auf dieser Seite sind persönliche Meinungsäußerungen des Autors und auf keinen Fall als Anlageempfehlungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu verstehen.

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