Rentenantrag - ohne ihn gibt es keine Rente

Der Rentenantrag ist der Schlüssel zur Rente.

Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt.
Das gilt sowohl für die
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente

Versicherungsunterlagen

Je nach Rentenart müssen Sie die notwendigen Versicherungsunterlagen dem Antrag beifügen oder bei der Antragstelle vorlegen:
  • Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Heiratsurkunde
  • Aufrechnungsbescheinigung
  • Nachweis über Ausbildungszeiten
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unterlagen im Original mitbringen (keine Fotokopien)
  • Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern - wichtig für Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Lehrvertrag und Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief oder Ähnliches (auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder Sie durch die Prüfung gefallen sind)
  • Steueridentifikationsnummer (elfstellig). Sie finden diese Nummer auf auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte. Außerdem können Sie sich die Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern mitteilen lassen
  • Internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Beim Ausfüllen der Antragsformulare hilft Ihnen auf Wunsch ein Mitarbeiter der Rentenversicherung. Die Bearbeitung ist kostenlos - kompetente Beratung eingeschlossen.
Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Fristen für den Rentenantrag

1. Den Antrag für die Altersrente sollten Sie mindestens 3 Monate vor Erreichen des Rentenalters stellen. Eine verspätete Antragstellung kann zu einem späteren Beginn der Rentenzahlung im Ruhestand führen.

Damit auch der Verdienst der letzten Monate vor Rentenbeginn in die Rentenberechnung einfließen kann, hat ab 2008 die Deutsche Rentenversicherung ein neues Verfahren entwickelt:
Die zuständige Rentenversicherung rechnet für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate einen Durchschnittsverdienst.
Diese Umstellung entlastet den Arbeitgeber, der keine Vorausbescheinigung mehr erstellen muß.

2. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente , Witwenrente und Waisenrente sollten Sie so schnell wie möglich stellen.

Witwen oder Witwer können einen Vorschuss auf Ihre Rente beantragen, wenn ihr verstorbener Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bereits eine Rente bezogen hat.
Der Antrag auf Vorschusszahlung muss beim zuständigen Rentenservice der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Versicherten gestellt werden. Sie müssen dazu lediglich die Sterbeurkunde vorlegen.
Der Berechtigte erhält dann sofort die Rente für die ersten 3 Monate überwiesen.
Achtung: Dieser Antrag gilt zwar als Rentenantrag, er reicht aber für die Berechnung der Hinterbliebenenrente nicht aus.
Den formellen Antrag müssen Sie deshalb bei Ihrem Versicherungsträger nachreichen.

Waisenrenten

Zur Antragstellung sind die gesetzliche Vertreter berechtigt. Wenn diese keine Einwände erheben, können Minderjährige nach Vollendung des 15. Lebensjahres den Antrag auch für sich selbst stellen.

Rente online beantragen

Versicherte können die Rente auch online beantragen.
Dazu benötigen Sie aber eine Signaturchipkarte, die Sie bei Ihrer Bank erhalten. Sie stellt sicher, dass die Daten des Versicherten gesichert sind und von Unberechtigten nicht eingesehen werden können.
Beim Online-Antrag müssen die Daten, die der Rentenversicherung schon vorliegen, nicht noch einmal eingegeben werden.

Fazit

Ohne Rentenantrag gibt es keine Rente.

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