Der Unisex-Tarif bei Versicherungen soll dafür sorgen, dass das Geschlecht des Versicherten die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflusst.
Die Grundlage dafür ist die EU-Gleichstellungsrichtlinie, auf die sich der EuGH am 1. März 2011 in der Urteilsbegründung berief.
Stichtag für die Einführung war der 21.12.2012.
Dieser Termin ist zwischenzeitlich überholt, weil die Politik die Verabschiedung dieses Gesetzes mit der der Änderung der Überschußbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen verknüfte. Der Bundesrat hat dieses Gesetz nicht durchgewunken - mal sehen was daraus wird.
Der Geltungsbereich betrifft nur Neuabschlüsse bei privaten Versicherungen. Und dort natürlich nur die Versicherungen, bei denen das Geschlecht statistisch ein unterschiedliches Versicherungsrisiko aufweist.
Bei den gesetzlichen Versicherungen wie Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung hängen die Beiträge vom Einkommen ab. Gesetzliche Versicherungen sind also nicht betroffen.
Auch die Riester Altersvorsorge wurde geschlechtsneutral gehalten und erfüllt damit die Maßgaben der Neuregulung.
1. Private Krankenversicherung
2. Risiko-Lebensversicherung und Kapitallebensversicherung
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Private Rentenversicherung
5. Private Pflegeversicherung
6. Kfz-Versicherung ( Autoversicherung )
Die allgemeine Antwort ist einfach:
Das Geschlecht, das pro Sparte seither weniger bezahlt hat zahlt nun mehr - und umgekehrt.
Konkret gesagt:
Frauen zahlen zukünftig mehr bei
Lebensversicherungen ( Risiko Lebensversicherung - Kapitallebensversicherung)
Kfz-Versicherung (Autoversicherung).
Frauen hatten bei diesen Versicherungen seither wegen der höheren Lebenserwartung bzw. vorsichtigerer Fahrweise statistich ein geringeres Versicherungsrisiko und damit niederere Beiträge.
Männer erhalten jetzt hoffentlich niedrigere Beiträge.
Männer zahlen zukünftig mehr bei
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Rentenversicherung
Private Pflegeversicherung
Männer hatten bei diesen Versicherungen seither niedrigere Beiträge wegen der statistisch geringeren Lebenserwartung. Männer gehen auch seltener zum Arzt und werden selterner berufsunfähig.
Frauen erhalten dann hoffentlich niedrigere Beiträge.
Die Versicherungsbranche wendet sich zwar verbal gegen die Neuregelung, hat aber mit diesem Gesetz einen neuen Vorwand für die Profitoptimierung gefunden. Die tendenziellen Aussagen wie "bei Unisex-Tarifen wird es für alle teurer" zeigen, wo der Weg hingehen soll.
Dafür gibt es aber gar keinen Anlaß!
Durch die neuen Tarife steigt ja der Schadensaufwand nicht. Er wird nur anders auf die einzelnen Versicherungsnehmer verteilt. Zwar müsste der Eine etwas mehr und der Andere etwas weniger zahlen - in der Summe dürfen die Prämien durchschnittlich aber nicht steigen!
Die Versicherungswirtschaft hat aber schon wieder Argumente für Preissteigerungen parat. Jetzt sind es die rückläufigen Zinserträge bei den Altersrückstellungen. Diese sollen bei den neuen Prämienberechnungen ausgeglichen werden.
Bei Frauen und Bestandskunden sollen die Steigerungen "moderat" zwischen 2,5 und 15 Prozent ausfallen.
Die Prämienerhöhung bei Männern soll noch weit höher ausfallen, in Einzelfällen bis zu 30 Prozent!
Das muß mit allen legalen Mitteln verhindert werden.
Prüfen Sie nochmals ihren Versicherungsbedarf mit der Bedarfsermittlung des Bund der Versicherten e.V., ob Sie die entsprechende Versicherung überhaupt brauchen.
Falls Ihnen dann wirklich noch eine lebenswichtige Versicherung fehlt, können Sie mit dem Tarifrechner Tarifvergleich Versicherungen die Tarife vergleichen.
Sind Sie aber trotzdem auf der Hut und vergleichen Sie gut - die Versicherungswirtschaft ist ihnen immer einen Schritt voraus!
Frauen zahlen also bei 2 Versicherungsarten mehr, Männer bei 4 Versicherungsarten.
Wenn man bei den Lebensversicherungen nur die Risiko-Lebensversicherung zählt und die nutzlose Kapitallebensversicherung außer Acht lässt, dann liegen die schwergewichtigen, teuren Versicherungen bei den Männern.
Gleichberechtigung der Geschlechter - hin oder her. Ein Schalk ist, wer dahinter wieder Lobby-Arbeit der Versicherungswirtschaft vermutet!
Hier wird das Naturgesetz von Ursache und Wirkung (kleines Risiko = kleiner Beitrag, großes Risiko = großer Beitrag) durch den Gleichstellungswahn oder Lobbyarbeit aus dem Gleichgewicht gebracht.
Und gegen Naturgesetze zu verstoßen war schon immer falsch!
Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Abschlüssen von nutzlose Versicherungen verleiten.
Welche Erfahrungen haben Sie mit nutzlose Versicherungen?
Ist es Ihnen gelungen, auch aus Kapitallebensversicherungen ohne Verluste auszusteigen?
Vielleicht lassen Sie uns teilhaben an Ihren Erfolgen.
Auch Misserfolge können lehrreich sein - man spricht nur nicht gern darüber!
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