Versicherungen verkaufen und den Rückkaufswert bei Kapitalversicherungen steigern?
Wenn Sie Ihre Versicherungen verkaufen wollen - sich also von Ihren Kapitallebensversicherungen trennen wollen - müssen Sie einiges beachten.
Das Prinzip ist einfach.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, wird der Vertrag vom Käufer gegenüber der Versicherung weitergeführt, d.h. der Käufer übernimmt die laufenden Beitragszahlungen.
Der bisherige Versicherungsnehmer erhält vom Policenkäufer einen höheren Rückkaufswert für die Police, als vom Versicherer.
Steuervorteile und Todesfallschutz bleiben meist sogar bestehen.
Dafür verzichtet der Verkäufer auf die Ablaufleistung des Versicherers am Ende der regulären Vertragslaufzeit, die an den Policenkäufer geht.
Der Lebensversicherung Verkauf ist heutzutage schwierig
Variante 1: Klassische Aufkäufer
Der Aufkauf von Kapitallebensversicherungen wird immer unattraktiver, da die Überschußbeteiligung von den Versicherungen ständig nach unten korrigiert wird.
Ursache dafür ist u.a. der hohe Anteil an Staatsanleihen, in die die Versichertengelder angelegt sind. Und diese erbringen kaum noch Renditen.
Trotz dieser Einschränkungen ist eine Anfrage bei den Policenaufkäufern immer dann ratsam, wenn andere Möglichkeiten wie z. B. Beitragsfreistellung oder die
Lebensversicherung beleihen
(Policendarlehen) ausscheiden.
Allerdings ist der erreichte Rückkaufswert nur um 1 bis 3 Prozent höher als bei einer normalen Kündigung.
Manche Aufkäufer werben noch mit der kostenlosen Weiterführung des Todesfallschutzes.
Wenn Sie die Versicherungen verkaufen reduziert sich der Todesfallschutz aber auf einen Schlag um den Verkaufspreis der Police an den Zweitmarktaufkäufer.
Daneben reduziert sich der Todesfallschutz jährlich um
- die laufenden Beiträge, die der Aufkäufer an das Versicherungsunternehmen zahlt,
- sowie die kalkulierten Zinsen auf den Kaufpreis und die Prämien.
Variante 2: Hochspekulativ
Aufkäufer bieten bis zu vierfachen Rückkaufswert.
Auszahlung in unterschiedlichen Modellen auf bis zu 1o Jahre gestreckt.
Diese Modelle sind üblicher Weise hochspekulative Beteiligungsmodelle. Sie gehen immer das Risiko des Totalverlustes ein.
Allgemein gilt:
- Nie unter Druck unterschreiben.
- Keinen Aufkäufer wählen, der erst seit Kurzem am Markt ist.
- Angebote mit mehr als 15% Aufschlag auf den Rückkaufswert sind unseriös.
-Geld auf ein sicheres Konto überweisen lassen. Diese Konten werden auch als Anderkonten bezeichnet. Das ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, bei dem die Kundengelder besonders geschützt sind.
- Nur zeitnahe Einmalauszahlungen statt Ratenzahlungen akzeptieren.
Die Alternative: Vorzeitige professionelle Kündigung
Lohnenswerter als selbst zu kündigen ist es, den Vertrag von Profis kündigen zu lassen.
Oft ist der
Rueckkaufswert
durch eine anwaltliche Kündigung höher, als wenn der Versicherte selbst kündigt.
Das ist z.B. mit dem LV-DOKTOR der
proconcept.ag
möglich.
So haben Versicherte, die diesen Weg gegangen sind, bis zu 20 Prozent höhere Rückkaufswerte erhalten, als Sie vorher von den Versicherungen mitgeteilt bekamen.
Mit dem
Rückkaufswertrechner
können Sie anonym ermitteln, welcher Rückkaufswert Ihnen wirklich zusteht.
Diese Möglichkeit besteht auch für bereits gekündigte Versicherungen
Nach der Vertragskündigung überprüfen diese Spezialisten, ob die Abrechnung der Versicherung fehlerhaft ist. Ist dem so, dann werden die notwendingen Schritte eingeleitet, damit die Versicherungsnehmer noch das restliche Geld bekommen, das ihnen zusteht.
Aber auch dies sollte klar sein: Wenn Sie die Kapitalversicherung kündigen, ist dies zwar günstiger als die Versicherung zu verkaufen oder die
Beitragsfreistellung
der Versicherung - letztlich bleibt es ein Verlustgeschäft.
Am besten fährt immer noch derjenige, der erst gar keine Kapitalpolice abschließt!
Ziehen Sie Ihre Lehre daraus:
Hände weg von Kapitalversicherungen!
Trennen Sie immer Risikoschutz und Sparvorgang
Den reinen Risikoschutz erhalten Sie mit einer
Risiko Lebensversicherung
schon zum Preis von 5 % einer Kapitallebensversicherung mit gleicher Versicherungssumme.
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