Eine Vorfaelligkeitsentschaedigung fällt immer dann an, wenn
Kreditnehmer ein Darlehen, abgesichert durch eine Hypothek oder
Grundschuld außerplanmäßig während der Zinsfestschreibungszeit zurückführen.
Das geschieht immer dann,
- wenn eine Immobilie veräußert wird
- oder dem Wunsch nach einer Erhöhung des ursprünglichen Kredits vom Darlehensgeber nicht nachgekommen wird.
Darüber hinaus steht es dem Darlehensgeber frei, ob er trotz
nicht Zutreffens dieser zwei gesetzlich anerkannten Fälle, einer
vorzeitigen Aufhebung des Vertrages zustimmen will.
Diese Möglickeit kann z.B. zum Kredit umschulden genutzt werden.
Das macht aber nur Sinn, wenn der neue Effektivzins für die Hypothekenzinsen niedriger ist, als die seitherigen Konditionen.
In all diesen Fällen steht den Kreditinstituten die Vorfaelligkeitsentschaedigung zu, weil ihnen durch die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages Zinsen entgehen.
1. Bei Zinsfestschreibungen länger als zehn Jahre besteht nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, ohne VFE mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.
2. Ist der Kredit nicht durch eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert, kann bereits nach 6 Monaten nach kompletter Auszahlung der Kreditsumme durch den Kreditnehmer ohne VFE gekündigt werden.
3. Einen Kredit mit variablem Zinssatz können Kreditnehmer immer ohne Entschädigung kündigen.
Wie die VFE zu berechnen ist, war jahrelang umstritten. Mittlerweile hat
der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen Klarheit geschaffen.
1. Die Bank hat Anspruch auf die Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus einer Wiederanlage der zurückgezahlten Gelder.
2. Neben dem Ersatz des Zinsschadens darf die Bank eine Bearbeitungsgebühr berechnen.
Bei der Berechnung werden aber oft verschiedene Punkte, welche die VFE reduzieren, nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt:
1. Die Möglickeit der Sondertilgung für den Kreditnehmer
2. Die ersparten Risikokosten des Kreditgebers durch die Tilgung des Kredits
3. Der Tag für die Ermittlung des Zinssatzes für die Wiederanlage ist der Tag der Kreditrückzahlung.
4. Erstattung für ersparte Verwaltungsgebühr.
5. Margenerstattung, wenn Sie den Kredit bei der gleichen Bank durch einen neuen Kredit ablösen.
Darüber hinaus werden oft zu hohe Bearbeitungskosten berechnet.
Lassen Sie Ihre VFE-Rechnung prüfen, wenn Sie vorzeitig einen
Kredit umschulden
wollen. Ausschlaggebend ist der neue
Effektivzins
, der die Höhe der
Hypothekenzinsen
bestimmt.
Finanztest und die Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg bieten die Überprüfung der Entschaedigung bei Kreditabloesung.
Bei Finanztest können Sie auch einen Rechner downloaden.
Der
Finanztest-Excelrechner
ermöglicht es, die maximal zulässige Vorfälligkeitsentschädigung zu
berechnen. Außerdem lässt sich ermitteln, ob eine Umschuldung Ihres
Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung lohnt.
Die Bremer prüften im ersten Halbjahr 2009 ca. 200 dieser Bankrechnungen - etwa die Hälfte ist falsch!
Ob Sie überhaupt eine Entschädigung zahlen müssen, hängt von der Art des Kredits ab.
Die Höhe der Entschädigung sollten Sie auf jeden Fall prüfen lassen - damit Sie nicht zuviel zahlen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch prüfen ob ein Forward Darlehen Sinn macht.
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